Dipl. Psych. Susann Franke

Praxis für Psychotherapie
 



Psychotherapie in meiner Praxis in Düsseldorf und Erftstadt


Eine veränderungswirksame Verhaltenstherapie lebt stets davon, dass Sie sich ein­brin­gen. Ob Sie neugierig, kritisch oder distanziert sind, ohne Ihren Eigenanteil kann eine Ver­än­derung nicht gelingen. Verhaltens­therapie ist eine von den Kassen anerkannte Leistung und wird damit von allen Kassen übernommen. Sie stellt eine wissenschaftliche Behandlungsform seelischer Symptome und Verhaltensauffälligkeiten dar.


Termine sind über meinen Jameda Kalender vereinbar






Symptome


In erster Linie geht es darum, diese zu reduzieren und damit die Lebens­qualität deutlich zu erhöhen. Dabei gehen Verhaltenstherapeuten davon aus, dass jedes Symptomverhalten - und dazu gehören auch Gedanken, Gefühle oder Körperempfindungen - im Laufe des Lebens "gelernt" und somit auch wieder "verlernt" bzw. durch neues Verhalten "ersetzt" werden kann.


Ich betrachte das Gesamtspektrum der Symptombilder und biete Ihnen mit meinem breit aufgestellten Repertoire die Hilfe­stel­lungen, die es Ihnen erlauben, den Alltag wieder besser meistern zu können. Ich arbeite mit einem breiten Spektrum wissenschaftlich fundierter Methoden und wähle gemeinsam mit Ihnen die Interventionen aus, die zu Ihrer Symptomatik, Ihren Zielen und Ihrer aktuellen Belastbarkeit passen.


 





Das Vorgehen

Zunächst erfolgt die Kontaktaufnahme zum Psychotherapeuten und ein Erst­ge­spräch wird vereinbart. In diesem wird die Indikation für eine Therapie gestellt. Ebenso ist es in dem Erstgespräch jedoch auch wichtig, den Therapeuten zu betrachten. Können Sie sich vorstellen, sich mir zu öffnen? Denn nur, wenn Sie dies bejahen können, kann eine Veränderung möglich werden. Noch in dem Erst­gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen. 


Die Sitzungen finden regel­mäßig statt, ein Termin dauert 50 Minuten. Später kann die Frequenz gedehnt werden. Es kann nötig sein, von Ihrem Hausarzt einen Bericht anzufordern.


Zwischen den einzelnen Sitzungen sind Sie gefragt, das Besprochene nachwirken zu lassen und umzusetzen. Nur durch gezieltes Üben kann eine nachhaltige Veränderung ermöglicht werden.


Neben dem bewährten Format der Einzelsitzungen, haben Sie in meiner Praxis ebenso die Möglichkeit, an Gruppentherapien teilzunehmen.  Vielleicht fällt es Ihnen leichter, Ihr Anliegen mit anderen in einer vertrauensvollen Gruppenatmosphäre zu besprechen. Ihr eigenes Potenzial kann im Miteinander mit Menschen, die das persönliche Leid nachvollziehen können, wachsen. Eventuell bekommen Sie Hilfestellungen oder sind für andere eine Quelle der Inspiration, aus der diese Mut und Hoffnung schöpfen können.
Für Sie kann dieser Austausch eine heilsame Selbsterfahrung sein. In der Gruppe lernen Sie, sich auszudrücken und Ihre Bedürfnisse zu formulieren. Sie lernen, sich abzugrenzen und können auch mal Nein sagen, wo es nötig ist. Das stärkt Selbstachtung und Selbstbewusstsein. Veränderungen, die sich in der gruppentherapeutischen Situation ergeben, greifen immer auch im Alltag.






Kosten

In der Regel gibt es keine Probleme bei der Beantragung einer Therapie. Bitte klären Sie jedoch vorab mit Ihrer Krankenkasse, welche Kosten übernommen werden und ob noch Kontingente aus einer früheren Therapie zur Verfügung stehen.


  • Gesetzliche Krankenversicherungen: Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse ist an meinem Standort in Erftstadt möglich.
  • Private Krankenversicherungen: Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten (es sei denn, dies wurde zuvor explizit ausgeschlossen). Vor Therapiebeginn sollten Sie sich nach ihren individuellen Vertragsbedingungen erkundigen, da diese je nach Tarif sehr unterschiedlich sein können (z.B. Stundenanzahl pro Jahr). 


  • Beihilfe: Eine zumindest teilweise Kosten­übernahme ist in der Regel problemlos möglich. Nach 5 probatorischen Sitzungen muss ein Antrag gestellt werden, wodurch es zu einer Therapiepause kommt. Nach Genehmigung geht es dann im gewohnten Rhythmus weiter. 

  • Selbstzahler: Eine Psychotherapie selbst zu zahlen, kann sich dann lohnen, wenn Sie sich in Kürze verbeamten oder eine Versicherung (z.B. zur Berufs­un­fä­hig­­keit) abschlie­ßen möchten. Dabei richte ich mich nach der Gebühren­ord­nung für Psychotherapeuten. 

  • Ausfallhonorar: Eine Psychotherapiepraxis arbeitet (an­ders als viele Arztpraxen mit oft vollen Warte­zimmern) auf reiner Bestellbasis. Aus organisatorischen Grün­den werden die Termine für die nächste Sitzung in der Regel eine und oft mehrere Wochen im Voraus vereinbart.  Kurzfristig abgesagte Termine können nur sehr selten noch neu vergeben werden. Da ein Psychotherapeut pro Pa­tien­­ten und Sitzung aber eine ganze Zeitstunde einplant, müssen wir uns als Berufsgruppe mehr als andere gegen das wirtschaftliche Risiko von kurz­fris­ti­gen Ausfällen absichern, da die Krankenkassen diese nicht übernehmen. Daher bitte ich um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stun­den vor dem Termin) ein Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Absage (auch bei Krankschreibung) fällig wird (Grundlage § 615 BGB). Das Ausfall­hono­rar für kurzfristig abgesagte Stunden beträgt 100 € pro Sitzung.



 
 
E-Mail
Karte