Psychotherapie in meiner Praxis in Düsseldorf und Erftstadt
Eine veränderungswirksame Verhaltenstherapie lebt stets davon, dass Sie sich einbringen. Ob Sie neugierig, kritisch oder distanziert sind, ohne Ihren Eigenanteil kann eine Veränderung nicht gelingen. Verhaltenstherapie ist eine von den Kassen anerkannte Leistung und wird damit von allen Kassen übernommen. Sie stellt eine wissenschaftliche Behandlungsform seelischer Symptome und Verhaltensauffälligkeiten dar.
Termine sind über meinen Jameda Kalender vereinbar
Symptome
In erster Linie geht es darum, diese zu reduzieren und damit die Lebensqualität deutlich zu erhöhen. Dabei gehen Verhaltenstherapeuten davon aus, dass jedes Symptomverhalten - und dazu gehören auch Gedanken, Gefühle oder Körperempfindungen - im Laufe des Lebens "gelernt" und somit auch wieder "verlernt" bzw. durch neues Verhalten "ersetzt" werden kann.
Ich betrachte das Gesamtspektrum der Symptombilder und biete Ihnen mit meinem breit aufgestellten Repertoire die Hilfestellungen, die es Ihnen erlauben, den Alltag wieder besser meistern zu können. Ich arbeite mit einem breiten Spektrum wissenschaftlich fundierter Methoden und wähle gemeinsam mit Ihnen die Interventionen aus, die zu Ihrer Symptomatik, Ihren Zielen und Ihrer aktuellen Belastbarkeit passen.
Das Vorgehen
Zunächst erfolgt die Kontaktaufnahme zum Psychotherapeuten und ein Erstgespräch wird vereinbart. In diesem wird die Indikation für eine Therapie gestellt. Ebenso ist es in dem Erstgespräch jedoch auch wichtig, den Therapeuten zu betrachten. Können Sie sich vorstellen, sich mir zu öffnen? Denn nur, wenn Sie dies bejahen können, kann eine Veränderung möglich werden. Noch in dem Erstgespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.
Die Sitzungen finden regelmäßig statt, ein Termin dauert 50 Minuten. Später kann die Frequenz gedehnt werden. Es kann nötig sein, von Ihrem Hausarzt einen Bericht anzufordern.
Zwischen den einzelnen Sitzungen sind Sie gefragt, das Besprochene nachwirken zu lassen und umzusetzen. Nur durch gezieltes Üben kann eine nachhaltige Veränderung ermöglicht werden.
Neben dem bewährten Format der Einzelsitzungen, haben Sie in meiner Praxis ebenso die Möglichkeit, an Gruppentherapien teilzunehmen. Vielleicht fällt es Ihnen leichter, Ihr Anliegen mit anderen in einer vertrauensvollen Gruppenatmosphäre zu besprechen. Ihr eigenes Potenzial kann im Miteinander mit Menschen, die das persönliche Leid nachvollziehen können, wachsen. Eventuell bekommen Sie Hilfestellungen oder sind für andere eine Quelle der Inspiration, aus der diese Mut und Hoffnung schöpfen können.
Für Sie kann dieser Austausch eine heilsame Selbsterfahrung sein. In der Gruppe lernen Sie, sich auszudrücken und Ihre Bedürfnisse zu formulieren. Sie lernen, sich abzugrenzen und können auch mal Nein sagen, wo es nötig ist. Das stärkt Selbstachtung und Selbstbewusstsein. Veränderungen, die sich in der gruppentherapeutischen Situation ergeben, greifen immer auch im Alltag.
Kosten
In der Regel gibt es keine Probleme bei der Beantragung einer Therapie. Bitte klären Sie jedoch vorab mit Ihrer Krankenkasse, welche Kosten übernommen werden und ob noch Kontingente aus einer früheren Therapie zur Verfügung stehen.
- Gesetzliche Krankenversicherungen: Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse ist an meinem Standort in Erftstadt möglich.
Private Krankenversicherungen: Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten (es sei denn, dies wurde zuvor explizit ausgeschlossen). Vor Therapiebeginn sollten Sie sich nach ihren individuellen Vertragsbedingungen erkundigen, da diese je nach Tarif sehr unterschiedlich sein können (z.B. Stundenanzahl pro Jahr).
Beihilfe: Eine zumindest teilweise Kostenübernahme ist in der Regel problemlos möglich. Nach 5 probatorischen Sitzungen muss ein Antrag gestellt werden, wodurch es zu einer Therapiepause kommt. Nach Genehmigung geht es dann im gewohnten Rhythmus weiter.
Selbstzahler: Eine Psychotherapie selbst zu zahlen, kann sich dann lohnen, wenn Sie sich in Kürze verbeamten oder eine Versicherung (z.B. zur Berufsunfähigkeit) abschließen möchten. Dabei richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Ausfallhonorar: Eine Psychotherapiepraxis arbeitet (anders als viele Arztpraxen mit oft vollen Wartezimmern) auf reiner Bestellbasis. Aus organisatorischen Gründen werden die Termine für die nächste Sitzung in der Regel eine und oft mehrere Wochen im Voraus vereinbart. Kurzfristig abgesagte Termine können nur sehr selten noch neu vergeben werden. Da ein Psychotherapeut pro Patienten und Sitzung aber eine ganze Zeitstunde einplant, müssen wir uns als Berufsgruppe mehr als andere gegen das wirtschaftliche Risiko von kurzfristigen Ausfällen absichern, da die Krankenkassen diese nicht übernehmen. Daher bitte ich um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) ein Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Absage (auch bei Krankschreibung) fällig wird (Grundlage § 615 BGB). Das Ausfallhonorar für kurzfristig abgesagte Stunden beträgt 100 € pro Sitzung.
